Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der Kompromiss erfüllt die einen mit Genugtuung, die anderen mit größter Sorge. Abgelehnte Asylbewerber müssen künftig an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken, wenn sie nicht inhaftiert werden wollen.












































































































