Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach fast zwei Jahren Stillstand kommt Bewegung in den EU-Beitrittsprozess der Ukraine und Moldaus. Ein Abkommen über die Rechte der ungarischen Minderheit ebnet den Weg für den Start des ersten Verhandlungsabschnitts.









































































































