Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Armeniens Regierungschef Nikol Paschinjan kann aufatmen. Das Ergebnis der Wahl gilt als Votum für seinen Westkurs und den Friedenskurs gegenüber Aserbaidschan – trotz anhaltender Abhängigkeit von Russland.











































































































