Nach dem Brand in einem Reutlinger Umspannwerk laufen die Arbeiten zur Wiederherstellung der Versorgung auf Hochtouren. Landeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft ermitteln wegen Brandlegung.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13











































































































