Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der radioaktive Abfall stammt aus deutschen Kernkraftwerken. Er war in England aufbereitet worden. Der Müll soll nun in Brokdorf im Bundesland Niedersachsen zwischengelagert werden.













































































































