Das Landgericht Berlin II sieht kein öffentliches Interesse daran, über mutmaßliche Beziehungen des Künstlers zu damals minderjährigen Mädchen aufzuklären. Die SZ wird Berufung einlegen.
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In eigener Sache: Urteil zur SZ-Berichterstattung über Konstantin Wecker
Blogger 1. Juli 2026











































































































