Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Manche Demonstranten möchten die Versammlung der in Teilen als rechtsextrem eingestuften AfD durch Blockaden verhindern. Ein Polizei-Großaufgebot soll Sicherheit und Ordnung in der ostdeutschen Stadt gewährleisten.












































































































