Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Einen Tag vor Beginn des NATO-Gipfels hat die russische Armee eine weitere Angriffswelle auf Kyjiw gestartet. Die Ukraine griff offenbar ihrerseits Ziele in Russland an und nahm dabei die Energieinfrastruktur ins Visier.









































































































