Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Seen, Flüsse und Bäder sind in der Hitze eine willkommene Abkühlung. Doch der Sprung ins kalte Wasser birgt tödliche Gefahren. Deutschlands Lebensretter verzeichnen einen traurigen Rekord.










































































































