Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Deutschland und die anderen EU-Staaten machen Russlands Inlandsgeheimdienst für zahlreiche Cyberangriffe verantwortlich. Neben neuen Sanktionen bestellen Berlin und Paris jeweils den russischen Botschafter ein.










































































































