Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das angeklagte Ehepaar mit IS-Hintergrund hatte im Irak zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen gekauft und schwer misshandelt. Das Oberlandesgericht München verhängte hohe Haftstrafen, unter anderem wegen Völkermordes.











































































































