Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Polizei hat Gefängnisräume und mehrere Wohnungen in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Gegen Bezahlung sollen acht Beamte Häftlinge mit Handys und Drogen versorgt haben. Der zuständige Minister zieht Konsequenzen.












































































































