Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Geht es nach der Regierung in Warschau, sollen auch in Polen gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaften auf eine rechtliche Grundlage stellen können. Dem rechtskonservativen Präsidenten geht das zu weit.












































































































