Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
OpenAI, das die Software entwickelt hat, spricht von einem „beispiellosen Vorfall“. Experten sind in höchstem Maße alarmiert. Denn die Künstliche Intelligenz war bei ihrer Attacke gleichermaßen gerissen wie kriminell.












































































































