Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Erstmals wird der US-Suchmaschinenriese auf Basis des Digital Markets Act zur Kasse gebeten. Kritiker monieren: Bei 400 Milliarden Dollar Jahresumsatz seien derartige Geldbußen längst einkalkuliert.













































































































