Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Berichten zufolge könnte die Attacke einer privaten Feier mit ranghohen Militärs gegolten haben. Unklar ist, ob die Frau, die den Sprengsatz trug, von der Bombe wusste. Die Ermittlungen dauern an.












































































































