Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Im Iran galten sie wegen eines stillen Protests als Verräterinnen – in Australien fanden sie nach dem Asien-Cup Schutz. Unklar ist, wie es ihren Team-Kolleginnen geht, die sich dem Druck aus der Heimat beugten.











































































































