Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Internationale Beobachter äußerten Kritik an den politischen Rahmenbedingungen und verwiesen auf Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung. Im Mittelpunkt des Wahlkampfes stand die wirtschaftliche Lage Sambias.












































































































