Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Im Eröffnungsplädoyer wirft die Anklage Meta vor, Kinder gezielt an Facebook und Instagram zu binden und bekannte Risiken verschwiegen zu haben. Auch ein früherer Mitarbeiter belastet den Konzern.











































































































