Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Der ukrainische Taucher soll Sprengsätze an den Pipelines angebracht haben. Bereits 2025 wurde er in Polen festgenommen, kam nach der Ablehnung seiner Auslieferung aber wieder frei. Nun wurde er in Kroatien gefasst.












































































































