Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Ermittler halten zwei Bekennerschreiben wegen detaillierten Täterwissens für authentisch. Darin nennt der Verfasser fossile Stromerzeugung und Deutschlands Rolle im Nahostkonflikt als Motive.













































































































