Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Wohnraum ist insbesondere in Touristenhochburgen knapp. Denn viele Appartements sind für Reisende reserviert. Die EU will das mit schärferen Regeln für Kurzzeitvermieter wie Airbnb ändern.












































































































