Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Die Bundesrepublik muss sich vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen den Vorwurf wehren, zu einem Völkermord im Gazastreifen beizutragen. Geklagt hat der mittelamerikanische Staat Nicaragua.













































































































