Deutschland wegen Rüstungsexporten an Israel vor UN-Gericht

Die Bundesrepublik muss sich vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen den Vorwurf wehren, zu einem Völkermord im Gazastreifen beizutragen. Geklagt hat der mittelamerikanische Staat Nicaragua.

Quelle DW

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13