Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk warnt vor einer Technologie, die sich der Kontrolle ihrer Entwickler entziehen könnte. Staaten und Unternehmen müssten deshalb gemeinsame Grenzen festlegen.













































































































