Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Diesmal stehen wechselseitige Angriffe auf Schiffe im Mittelpunkt, aber auch eine Attacke auf einen US-Militärstützpunkt in Jordanien, den die Revolutionsgarden für sich reklamieren.












































































































