Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Deutsche Fahnder betrachten laut Medien einen Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes als Organisator des versuchten Anschlags. Er soll die mit Sprengstoff beladene Drohne am Flughafen deponiert haben.













































































































