Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Verkäufer sind demnach die USA. Das Geschäft habe einen Umfang von fast drei Milliarden Dollar, heißt es. Washington hatte erst vor kurzem eine Munitionsknappheit infolge des Iran-Kriegs eingeräumt.












































































































