Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Eine unabhängige UN-Kommission sieht bei zwei US-Angriffen im Iran Hinweise auf Kriegsverbrechen. Zugleich wirft sie Teheran Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei der Niederschlagung von Protesten vor.













































































































