Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Donald Trump weiß, was er will – auch bei der Berichterstattung. Medien, die das nicht wollen, sind nicht länger erwünscht. Eine einstweilige Verfügung wird mit juristischer Spitzfindigkeit umschifft.













































































































