Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nicht acht, sondern sieben Jahre: Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena verringert. Nun wird ihr nicht mehr Mittäterschaft, sondern Beihilfe zugerechnet.












































































































