Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Es war ein kontroverses Projekt der Regierung von Ex-Ministerpräsident Orbán: ein Gesetz, dass offiziell dem Kinderschutz dienen sollte, de facto aber LGBTQ-Rechte beschnitt. Jetzt werden zentrale Punkte gekippt.













































































































