Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Bei einer weiteren russischen Attacke auf die ukrainische Hauptstadt ist nach Angaben von Präsident Selenskyj ein Heizkraftwerk getroffen worden. Offenbar gab es erneut keine Vorwarnung aus den USA.













































































































