Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nach den Unruhen in Frankreich gewinnt Marine Le Pen in Umfragen hinzu. Auf einem Parteitag des „Rassemblement National“ (RN) in Orléans eröffnet sie offiziell den Wahlkampf.












































































































