Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Das OLG München hat eine vorzeitige Entlassung von Beate Zschäpe abgelehnt. Die wegen der NSU-Mordserie verurteilte Rechtsterroristin muss mindestens 24 Jahre Haft verbüßen und könnte frühestens 2035 freikommen.












































































































