Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Eigentlich sollten die Gasspeicher am 1. November zu 70 Prozent gefüllt sein. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Das Wirtschaftsministerium beteuert dennoch, die Versorgung im kommenden Winter sei gesichert











































































































