„Ausweispapiere noch gültig?“ – Bürgerbüros bearbeiten ab April an Dienstagnachmittagen ausschließlich Pass- und Ausweisangelegenheiten

Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht möglich.

Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Berufstätigen und schulpflichtigen Kindern, eine rechtzeitige Beantragung und Abholung von Ausweisdokumenten zu ermöglichen, werden im Zeitraum 9. April bis 6. August am Dienstagnachmittag von 14 bis 16 Uhr bei allen Bürgerbüros ausschließlich Pass- und Ausweisangelegenheiten bearbeitet.

Alle anderen Dienstleistungen, ausgenommen bereits vereinbarte Termine, werden in diesem Zeitraum am Dienstagnachmittag nicht angeboten. Hierfür stehen die übrigen Öffnungszeiten oder die Onlineangebote zur Verfügung. Auf der Internetseite  www.stuttgart.de/service/dienstleistungen/ ist bei der jeweiligen Leistung nachzulesen, ob diese online erledigt werden kann.
Anträge auf Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen nehmen die Bürgerbüros der inneren und äußeren Stadtbezirke entgegen. Antragsteller müssen hierzu persönlich vorsprechen. Während der bevorstehenden Reisesaison und der damit verbundenen Nachfrage nach Reisedokumenten wird in den kommenden Monaten mit starkem Antragsaufkommen gerechnet.

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Die Beantragung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen ist daher nicht mehr möglich. Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit kann nur noch ein Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden.

Quelle: Stadt Stuttgart