Bund und Länder haben sich auf eine Anhebung der Höchstgrenze der Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine geeinigt. Mit der Erhöhung soll der gestiegene Finanzbedarf vieler Vereine gedeckt werden.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13