Fernwärmenetz: Stuttgart kann Vergabe-Verfahren für Konzession neu aufrollen

Einem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung stimmte der Gemeinderat am Donnerstag zu. Der Konzessionsvertrag für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der EnBW endete im Jahr 2013. Die Landeshauptstadt hatte daher Vergabeverfahren eingeleitet. Für das Fernwärmenetz gibt es allerdings keine explizite gesetzliche Regelung für die Ausschreibung. Zudem machte sich der Gemeinderat 2016 ein Bürgerbegehren zu eigen, wonach die Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Eigentum und den Betrieb des Fernwärmenetzes übernehmen sollte. Es folgte ein mehrjähriger Rechtsstreit zwischen der Stadt und der EnBW, der erst im Dezember 2023 vom Bundesgerichtshof entschieden wurde.

Der BGH urteilte, dass die Stadt nicht automatisch Eigentümerin des Fernwärmenetzes werden kann. Zugleich bestätigt das Gericht die Befugnis der Stadt, ein Auswahlverfahren durchzuführen.

Nach dem Beschluss des Gemeinderates wird die Verwaltung zunächst eine Markterkundung durchführen und dann einen Vorschlag für das Vergabeverfahren erarbeiten. Dabei werden alle relevanten Interessenten einbezogen, um eine faire Auswahl zu gewährleisten. Darüber hinaus werden Gespräche mit dem Bundeskartellamt, der Landeskartellbehörde und dem Umweltministerium Baden-Württemberg geführt, um sicherzustellen, dass das Verfahren rechtskonform ist und im öffentlichen Interesse liegt.

Quelle: Stadt Stuttgart