Ob das Projekt Stuttgart 21 ab Ende 2025 in Teilen in Betrieb gehen kann, wird von der Deutschen Bahn voraussichtlich erst im Juni entschieden. Die Projektpartner S 21 fordern Planungssicherheit und Zuverlässigkeit für die Fahrgäste.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13