Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
In Spanien muss der Kurzmitteilungsdienst Telegram vom Netz. Das hat ein Gericht angeordnet. Es geht dabei allerdings nicht um eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit.