Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Bassirou Diomaye Faye hatte erst vor knapp zwei Wochen das Gefängnis verlassen. Seine Wahl im westafrikanischen Senegal sieht er als „Bruch“ mit dem derzeitigen politischen System.