Wahlhelfer für den 9. Juni gesucht

Wer Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer werden möchte, muss für die Wahlen am 9. Juni 2024 wahlberechtigt sein, das heißt mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wahlrechtliche Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Alle Helferinnen und Helfer erhalten die notwendigen Informationen in Form eines Merkblatts.

Quelle: Stadt Stuttgart