Vier weitere Infrastrukturprojekte wurden an die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) vergeben. Diese übernimmt die Planungsverantwortung und entlastet damit die Regierungspräsidien.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13