Das Land hat Geeignetheitsprüfungen für drei Liegenschaften in Stuttgart für Zwecke der Flüchtlingserstaufnahme eingeleitet. Die Prüfungen werden ergebnisoffen und unter Einbeziehung aller örtlichen Beteiligten vorgenommen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13