Überprüfung der Eignung dreier Liegenschaften für Flüchtlingserstaufnahme

Das Land hat Geeignetheitsprüfungen für drei Liegenschaften in Stuttgart für Zwecke der Flüchtlingserstaufnahme eingeleitet. Die Prüfungen werden ergebnisoffen und unter Einbeziehung aller örtlichen Beteiligten vorgenommen.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13