Quelle DW
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Es ist nicht das erste Mal, dass EU-Sanktionen durch das Gericht für nichtig erklärt werden. Im Fall der beiden russischen Geschäftsmänner sollte durch die Strafmaßnahmen indirekt der Kreml in Moskau getroffen werden.