Das Land hat rund 5,1 Millionen Euro für 51 Kulturdenkmale in der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2024 freigegeben. Damit werden kirchliche, kommunale und private Vorhaben unterstützt.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13