Generalvollmacht und Ehevertrag: Vorsorge für den Ernstfall treffen

Mit einer Generalvollmacht ist man auf alles vorbereitet.

Scheidung, Krankheit, Tod treffen nicht nur Privatpersonen. Solche Schicksalsschläge können auch für Unternehmen schwere Folgen haben. Ein Gastbeitrag.

Quelle FAZ