Das Wirtschaftsministerium hat sich im Bundesrat für Nachbesserungen beim Vierten Bürokratieentlastungsgesetz eingesetzt. Der Abbau überflüssiger Vorschriften soll zu mehr wirtschaftlicher Dynamik beitragen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13