Remseck am Neckar (ots) – Weitere Ermittlungen der Wasserschutzpolizeistation Stuttgart ergaben, dass es sich bei der leicht verletzten Person nicht, wie zunächst angenommen, um einen Fahrgast, sondern um ein Crew-Mitlied handelt. Zudem ereignete … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13