BGH rügt Mogelpackung

Im Regal lässt sich der Inhalt besser prüfen als im Internet.

Die Verbraucherzentrale Hamburg verzeichnet einen neuen Höchststand auf ihrer Liste der Mogelpackungen. Im Streit um eine „Luftnummer“ des Herstellers L’Oréal bekommen die Verbraucherschützer nun Rückendeckung des BGH.

Quelle FAZ